Antragstellung Wiederholungsantrag

Die Bewilligung von Ausbildungsförderung erfolgt zunächst für den im Bescheid angegebenen Bewilligungszeitraum. Um über diesen Zeitraum hinaus Förderung erhalten zu können, ist es erforderlich, rechtzeitig einen Wiederholungsantrag zu stellen.
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Bitte achten Sie darauf, dass diejenigen, deren Bewilligungszeitraum mit Ende des Wintersemesters 2016/2017 - also Februar 2017 oder März 2017 - endet, jetzt schon einen Wiederholungsantrag einreichen können.
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Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vollständig vorzulegen, damit eine lückenlose Weiterzahlung gewährleistet werden kann.
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Außerdem weisen wir daraufhin, dass Immatrikulaitonsbescheinigungen nach § 9 BAföG für jedes Fachsemester einzureichen sind.
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