Wichtige Hinweise / News

Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise, Fristen und aktuelle News rund um die BAföG-Beantragung und dem Amt für Ausbildungsförderung:

 

Neue Sachgebietsaufteilung

Am 25.01.2023 werden die Zuständigkeiten der Sachgebiete geändert.

Bitte entnehmen Sie unter der Rubrik "Kontakt" die künftige Sachgebietsaufteilung. Dort werden Sie auch alle nötigen Kontaktdaten für Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden. Die Zuteilung richtet sich nach den Nachnamen des jeweiligen Auszubildenden.

 

Heizkostenzuschuss

Auch der zweite Heizkostenzuschuss in Höhe von 345,00 Euro für Auszubildende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten, ist beschlossen.

Der Heizkostenzuschuss wird automatisch an alle Berechtigen auf das eigene Konto überwiesen, hierfür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Wir bitten um Verständnis, dass die Auszahlung landesweit eine technische Herausforderung ist. Der erste Heizkostenzuschuss in Höhe von 230,00 Euro wurde zum Zahlmonat 09/2022 realisiert.

Weitere Informationen zum Thema Heizkostenzuschuss können Sie den Seiten des BMBF entnehmen.

 

27. BAföG-Änderungsgesetz

Das 27. BAföG-Änderungsgesetz ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt somit ab August 2022 in Kraft. U.a. werden die Bedarfssätze erhöht, sowie die Freibeträge auf das Einkommen der Eltern und Ehegatten. Grundsätzlich werden die Änderungen in Sachen Bedarfssätze / Freibeträge ab Wintersemester 22/23 gelten (auch für dann schon laufende Anträge).

Studierende, die bereits BAföG beziehen, erhalten automatisch einen neuen Bescheid mit den erhöhten Bedarfsätzen / Freibeträgen.

 

Öffnungszeiten

Aufgrund der aktuellen Situation durch die Corona-Pandemie kommt es zu Verzögerungen in der Bearbeitung! Bitte informieren Sie sich immer vor einem Besuch in unserem Amt hier auf der Internetseite über mögliche Öffnungszeiten und Hygieneregeln. Aktuell ist das Amt für Besucher nur eingeschränkt geöffnet! Nutzen Sie bevorzugt elektronische Wege zur Klärung Ihres Anliegens und reichen Unterlagen postalisch, über den Briefkasten am Bonifaziusturm oder über E-Mail ein.

 

Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit

Das Hochschulgesetz in Rheinland-Pfalz hat geregelt, dass die individuelle Regelstudienzeit unter den dort genannten Voraussetzungen (für im SS 2020, WS 20/21, SS 2021 und WS 21/22 eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende) um bis zu vier Semester verlängert wird.

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Studienbescheinigung

Bitte reichen Sie uns immer zu Semesterbeginn die neue Studienbescheinigung (Immatrikulations-bescheinigung) gemäß § 9 BAföG ein.

 

Aktualisierung von Anschriften

Im eigenen Interesse sollten Sie immer dafür Sorge tragen, dass uns bei einem Wohnungswechsel die neue Anschrift mitgeteilt wird.

 

Wiederholungsantrag

BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im September bzw. Oktober 2022 enden, sollten rechtzeitig einen Wiederholungsantrag einreichen.

Die Bewilligung von Ausbildungsförderung erfolgt zunächst für den im Bescheid angegebenen Bewilligungszeitraum. Um über diesen Zeitraum hinaus Förderung erhalten zu können, ist es erforderlich, rechtzeitig einen Wiederholungsantrag zu stellen. Bitte achten Sie darauf, dass der Wiederholungsantrag spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vollständig beim Amt für Ausbildungsförderung vorliegen sollte. Nur so ist eine lückenlose Weiterzahlung gewährleistet.

 

Hinweis nachträgliche Vermögensüberprüfung

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass die Kreditinstitute verpflichtet sind, dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen, in welcher Höhe Freistellungsvolumen tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Zum Zwecke der Missbrauchsbekämpfung werden diese Daten dem Amt für Ausbildungsförderung mitgeteilt.
Dieses hat bei Falschangabe von Vermögenswerten nicht nur die Pflicht bei festgestelltem Leistungs-missbrauch die zu Unrecht empfangenen Leistungen zurückzufordern, sondern muss jeden Einzelfall der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlegen, die einen möglichen Sozialbetrug prüft. In diesen Fällen ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen   mehr >>