BAföG-Antragstellung

Welche Möglichkeiten gibt es zur Antragstellung auf BAföG?

  1. schriftlicher Antrag mit der Post, persönlicher Einwurf im Briefkasten oder Abgabe bei dem Amt für Ausbildungsförderung;

  2. Abgabe des Antrages mit Telefax (Fax - Nr..: 06131 - 39 25452);
  3. Abgabe des Antrages mit Computerfax oder E-Mail (bafoeg@uni-mainz.de) mit eingescannten unterzeichneten Dokumenten oder als Kopie. Die Originaldokumente müssen dann regelmäßig nicht mehr nachgereicht werden;

  4. BAföG-Digital (Online-Verfahren)

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Wie komme ich an die Formulare?

Die Formulare für die Antragstellung auf BAföG finden Sie u.a. auf unserer Homepage unter der Rubrik BAföG-Formulare

Drucken Sie die Antragsformulare vollständig aus und unterzeichnen die einzelnen Formblätter. Übersenden Sie dann den Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen an das zuständige BAföG-Amt.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Ausbildungsförderung oder auch einzelne Formblätter ganz bequem Schritt für Schritt online auszufüllen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass derzeit bei Wiederholungsanträgen automatisch ein Formblatt 1 ausgefüllt wird und damit alle verbundenen Unterlagen erneut eingereicht werden müssen. Das Formblatt 9 kann aber bei nachgereichten Unterlagen hochgeladen werden, was die Antragsbearbeitung erleichtert. Bitte reichen Sie auch zum Wohl der Umwelt und zu unserer Arbeitserleichterung nur Unterlagen ein, die benötigt werden. Alle Seiten des Mietvertrages (i.d.R. reichen Seite 1 und 2, sowie die Seite mit den Unterschriften) oder der ALG-Bescheide (i.d.R. reicht die Seite mit dem Leistungsbezug/Zeitraum) sind nicht nötig. Über den nachstehenden Link werden Sie auf die entsprechende Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung weitergeleitet. Hier geht's zu  BAföG-Digital

Sie können die Formulare aber auch während unserer Öffnungszeiten bei uns persönlich im 6. OG des Bonifaziusturm A im Servicecenter abholen oder diese über www.bafög.de beziehen.

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Was muss ich über die Antragstellung noch wissen?

Ein wirksamer Antrag liegt erst dann vor, wenn dieser schriftlich, d.h. von der antragstellenden Person bzw. deren gesetzlichen Vertreter eigenhändig durch Namensnennung unterzeichnet, beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist. Bei BAföG-Digital haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag mit Ihren Daten elektronisch zu übermitteln.

Es genügt auch der Eingang durch Tele- oder Computerfax, E-Mail mit eingescanntem unterschriebenem Dokument oder als Kopie. Das Originaldokument muss in der Regel dann nicht mehr nachgereicht werden. Bei der Email-Übersendung kommt es vor, dass PDF-Dateien wegen eines aktiven Inhaltes durch die Firewall (Schutzeinrichtung der Universität) blockiert werden. Bitte übersenden Sie die Formulare ohne aktiven Inhalt (nicht zu bearbeitende Dateien) oder über Ihre Universitätsmailadresse.