Auslands-BAföG

Sofern Sie während Ihres Studiums eine im Ausland gelegene Ausbildungsstätte besuchen  und hierfür Ausbildungsförderung beantragen möchten, ist für die Bearbeitung des BAföG-Antrages ein eigens hierfür bestimmtes Amt für Ausbildungsförderung zuständig, welches sich nach dem Aufenthaltsort Ihres Auslandssemesters richtet.

Die Bearbeitungszeit kann einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb Sie rechtzeitig einen Antrag auf Ausbildungsförderung und Formblatt 6 beim zuständigen Amt einreichen sollten. Soweit Sie Ihr Studium wieder im Inland aufnehmen, muss ein neuer Antrag auf Weiterförderung gestellt werden.

Nähere Auskunft finden Sie unter www.bafög.de