Herzlich Willkommen auf der Internetseite
des Amtes für Ausbildungsförderung
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
29. BAföG-Novelle ab WiSe 2024/25
Nähere Informationen finden Sie unter dem Reiter
Wichtige Hinweise / News!!!
Öffnungszeiten und Kontakte
Bitte informieren Sie sich vor einem Anruf oder Besuch in unserem Amt über unsere Öffnungszeiten. Diese finden Sie auch unter Kontakt.
Wir stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie, wenn es um die Finanzierungshilfe Ihres Studiums geht. Auf unseren Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und die BAföG-Antragstellung.
Das Amt für Ausbildungsförderung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) ist für die BAföG-Bearbeitung der Studierenden an der JGU Mainz + Fachbereich 06 (Germersheim), Katholischen Hochschule Mainz, Hochschule Mainz, Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung Koblenz zuständig, nicht für die IU Mainz (zuständiges Amt: Studentenwerk Thüringen).
Die erste Anlaufstelle für allgemeine Auskünfte oder Fragen zu den Formularen ist das Team des Servicecenters, welches für Sie unter folgender Rufnummer zu den u.g. Telefon- und Öffnungszeiten erreichbar ist:
Tel.: +49 61 31 - 39 2 99 80
Telefonzeiten Service-Center:
Mo + Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr I 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Persönliche Vorsprache Service-Center:
Mo + Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr I 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Für eine individuelle Einzelfallberatung stehen Ihnen die Sachbearbeiter/innen telefonisch zur Verfügung. Persönliche Vorsprachen vor Ort finden nur nach Terminvereinbarung statt.
Telefonzeiten der Sachbearbeitung:
Di + Do 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefonzeiten Sachgebiet Germersheim:
Mo 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Gerne können Sie uns auch per E-Mail unter bafoeg@uni-mainz.de kontaktieren!
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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aktuell bei der Bearbeitung Ihrer Anträge zu Verzögerungen kommen kann!
Ausführliche Informationen zum Thema BAföG und Hinweise für die Zeit während und nach der Corona-Pandemie können Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abrufen.
Hinweis: Für den Besuch eines Abendgymnasiums, Kollegs, Höhere Fachschule oder Akademie (Schüler-BAföG) ist das Amt für Ausbildungsförderung der Kreis-/Stadtverwaltung am Ort der Schule zuständig, für alle anderen Schüler/innen normalerweise das Amt für Ausbildungsförderung der Kreis-/ Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern. Für Mainzer Schulen ist u.a. die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, für die private Hochschule European Management School (EMS) das Studierendenwerk Köln und für die Internationale Hochschule Mainz (IU) das Studentenwerk Thüringen zuständig. Bitte übersenden Sie Ihre Antragsunterlagen an die zuständigen Einrichtungen!
Für die Studierenden der Universität Koblenz-Landau und der Hochschulen Koblenz, Bingen, Worms und Ludwigshafen am Rhein stehen die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beratend zur Verfügung. Die Öffnungszeiten können Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen entnehmen.