Die Bewilligung von Ausbildungsförderung erfolgt zunächst für den im Bescheid angegebenen Bewilligungszeitraum. Um über diesen Zeitraum hinaus Förderung erhalten zu können, ist es erforderlich, rechtzeitig einen Wiederholungsantrag zu stellen.
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Bitte achten Sie darauf, dass diejenigen, deren Bewilligungszeitraum mit Ende des Wintersemesters 2016/2017 - also Februar 2017 oder März 2017 - endet, jetzt schon einen Wiederholungsantrag einreichen können.
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Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vollständig vorzulegen, damit eine lückenlose Weiterzahlung gewährleistet werden kann.
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Außerdem weisen wir daraufhin, dass Immatrikulaitonsbescheinigungen nach § 9 BAföG für jedes Fachsemester einzureichen sind.