Hier finden Sie alle notwendigen Formblätter zur BAföG-Antragstellung, sowie gesonderte Hilfsformulare, die Sie unterstützend für bestimmte Umstände nutzen können. Alle Formblätter und Formulare sind eigenhändig mit Namensnennung zu unterzeichnen (Ausnahme bei Online Authentifizierung bei BAföG-Digital).
Stellen Sie Ihren BAföG-Antrag frühzeitig, im Idealfall drei Monate vor Beginn Ihres Studiums oder vor Beginn des Bewilligungszeitraumes. Zwischen der Bearbeitung und der letztendlichen Auszahlung von BAföG-Leistungen können mehrere Wochen liegen. Bei der Email-Übersendung kommt es vor, dass PDF-Dateien wegen eines aktiven Inhaltes durch die Firewall (Schutzeinrichtung der Universität) blockiert werden. Bitte achten Sie vorab darauf und übersenden Sie die Formulare ohne aktiven Inhalt oder über Ihre Universitätsmailadresse.
Es liegt im eigenen Interesse, die geforderten Angaben sorgfältig zu beantworten und die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Auch sollten Sie immer die Immatrikulationsbescheinigungen vorlegen.
Als zusätzliche Hilfe bei der Antragstellung können Sie gerne die Checkliste Erstantrag oder Checkliste Wiederholungsantrag verwenden.
Ausbildungsförderung wird in der Regel höchstens für zwölf Monate/zwei Fachsemester bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden, der drei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden sollte.
ACHTUNG: Sollten Sie Formblätter per Mail an unser Amt senden machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die zur Verfügung gestellten Formulare (Attachment) möglicherweise aktive Inhalte besitzen und somit durch die Firewall der Universität ersetzt werden. Bitte senden Sie uns daher diese ohne aktiven Inhalt (andere Formate wie z.B. PDF/A, sodass die Dateien unveränderbar sind) oder über die Universitätsmailadresse zu, damit wir Ihre ausgefüllten Formulare öffnen können. Andernfalls kann es dazu führen, dass der Antrag nicht als gestellt gilt.
Bitte reichen Sie auch zum Wohl der Umwelt und zu unserer Arbeitserleichterung nur Unterlagen ein, die benötigt werden. Alle Seiten des Mietvertrages (i.d.R. reichen Seite 1 und 2, sowie die Seite mit den Unterschriften) oder der ALG-Bescheide (i.d.R. reicht die Seite mit dem Leistungsbezug/Zeitraum) sind nicht nötig.
Für die BAföG-Antragstellung benötigen Sie i. d. R. immer eines der folgenden Formblätter, die Sie durch anklicken öffnen können:
Formblatt 1 | Antragsformular (erstmalige Antragstellung bei unserem Amt) |
Formblatt 9 | Antragsformular - Wiederholungsantrag (sollten sich maßgebliche Veränderungen in Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ergeben haben, ist die Vorlage von Formblatt 1 nötig) |
Zu jedem Antrag (gleichgültig ob nun Erst- oder Wiederholungsantrag) benötigen Sie i.d.R. immer folgende Formblätter: |
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Formblatt 2 | Bescheinigung nach § 9 BAföG, ersatzweise kann die Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden (bevorzugt) |
Formblatt 3 | Erklärung der Eltern, Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern (von jedem gesondert auszufüllen) |
Darüber hinaus benötigen Sie für spezielle Fälle auch folgende Formblätter: |
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Formblatt 4 | Kinderbetreuungszuschlag - Studierende mit Kind/ern |
Formblatt 5 | Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (einmalig nach dem 4. Fachsemester vorzulegen) |
Formblatt 6 | Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland (bitte beachten Sie die Rubrik "Auslands-BAföG") |
Formblatt 7 | Antrag auf Aktualisierung des Einkommens der Eltern, Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern nach § 24 Abs. 3 BAföG (die Vorlage von Formblatt 3 und die dazugehörigen Nachweise sind Voraussetzung) |
Formblatt 8 | Antrag auf Vorausleistung nach § 36 BAföG |
Formblatt 10 | Verlängerung der Förderungsdauer jenseits der Förderungshöchstdauer (Überschreitung und Flexi-Semester) |
Nachstehende Vordrucke dienen Ihnen zur Hilfestellung bzw. als Ersatz für formlose Erklärungen:
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Erklärung über den unbekannten Aufenthaltsort eines Elternteils
Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt bei Ausländern/innen
Antrag auf Gewährung eines Härtefreibetrages
Stundungsantrag (Beantragung von Ratenzahlung bei BAföG-Rückforderungen)
Checkliste Wiederholungsantrag
Änderungsmitteilung (Vordruck)
Die gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter können Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abrufen.